Wie sieht die rechtliche Situation bei einer Live-In-Betreuung aus?
Alle Betreuungskräfte, die durch Care24 vermittelt werden, besitzen fundierte Erfahrung im Betreuungsbereich, sind fachlich qualifiziert und verfügen über eine gültige Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Jeder Einsatz richtet sich strikt nach den schweizerischen Rechtsvorschriften sowie den Regelungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für den Personalverleih. Care24 verfügt über sämtliche notwendigen Zulassungen für den Personalverleih, sowohl kantonal in Basel-Stadt als auch auf Bundesebene durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Bewilligungsurkunden der CARE24 AG