Kassenleistungen für die Grundpflege
Dank unserer Zusammenarbeit mit der Spitex können Sie die Vorteile der Kassenleistungen für die Grundpflege nutzen. Nach unserer Erfahrung umfasst dies in der Regel etwa zwei Stunden täglich.
Hilflosenentschädigung
Personen, die auf Pflege angewiesen sind, haben unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Diese Entschädigung richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands dauerhaft Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Körperpflege, Ernährung oder eine kontinuierliche Betreuung benötigen.
Die Berechtigung für diese Leistung wird in der Regel von der Spitex im Auftrag des Arztes überprüft und bei der zuständigen AHV-Stelle beantragt. Die monatlichen Beträge der Hilflosenentschädigung staffeln sich wie folgt:
- Leichter Grad der Hilflosigkeit: CHF 245,-
- Mittlerer Grad der Hilflosigkeit: CHF 613,-
- Schwerer Grad der Hilflosigkeit: CHF 980,-