Kassenleistungen für Grundpflege
Dank unserer Kooperation mit der Spitex haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistungen für die Grundpflege in Anspruch zu nehmen. Üblicherweise umfasst dies etwa zwei Stunden täglich, basierend auf unserer Erfahrung.
Hilflosenentschädigung
Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, haben unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Hilflos gelten Personen, die dauerhaft Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperpflege, beim Essen oder bei anderen alltäglichen Aktivitäten benötigen oder kontinuierliche Pflege und persönliche Überwachung erfordern.
Normalerweise wird der Anspruch von der Spitex, im Auftrag des Arztes, geprüft und bei der zuständigen AHV-Stelle beantragt. Die monatliche Entschädigung beträgt:
- CHF 245 für leichte Hilflosigkeit
- CHF 613 für mittlere Hilflosigkeit
- CHF 980 für schwere Hilflosigkeit
Für eine detaillierte Kostenübersicht sehen Sie bitte unsere Beispiel-Kostenübersicht an.