Der Lohn, den Sie als pflegender Angehöriger erhalten, richtet sich nach dem Umfang der Pflege, den Sie erbringen. Dieser wird von der Betreuungsperson ermittelt und die erforderlichen Pflegeleistungen werden in Absprache mit dem Arzt festgelegt. Anschliessend müssen diese von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich und beginnt ab dem ersten Tag, an dem sie Pflegeleistungen dokumentiert sind.
Beispiel: Bei einem täglichen Pflegeaufwand von einer Stunde Grundpflege können Sie mit einem monatlichen Bruttolohn von etwa CHF 1'000 brutto rechnen.